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   BFH, 25.10.1995 - II R 20/92   

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https://dejure.org/1995,2112
BFH, 25.10.1995 - II R 20/92 (https://dejure.org/1995,2112)
BFH, Entscheidung vom 25.10.1995 - II R 20/92 (https://dejure.org/1995,2112)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 1995 - II R 20/92 (https://dejure.org/1995,2112)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    ErbStG 1974 § 3 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1, § 8, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 1 und Halbsatz 2 Buchst. c, § 11, § 15 Abs. 2 Satz 1; BGB § 84

  • Wolters Kluwer

    Stiftung - Alleinerbe - Rohgewinntantieme - Fremdvergleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Stiftung
    Steuerliche Behandlung der Familienstiftung
    Besteuerung der Familienstiftung
    Erbschaftsteuerliche Behandlung der Familienstiftung
    Entstehung der Erbschaftsteuer

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 743
  • BB 1996, 731
  • BB 1996, 98
  • DB 1996, 191
  • BStBl II 1996, 99
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus BFH, 25.10.1995 - II R 20/92
    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 22. Juni 1995 2 BvR 552/91 (BStBl II 1995, 671) habe der Gesetzgeber bei der Gestaltung der Steuerlast zu berücksichtigen, daß die Existenz von bestimmten Betrieben - namentlich von mittelständischen Unternehmen - durch zusätzliche finanzielle Belastungen, wie sie durch die Erbschaftsteuer einträten, gefährdet sein könne.

    Ein anderes Ergebnis kann entgegen der Ansicht der Klägerin auch nicht aus den Grundsätzen des BVerfG-Beschlusses in BStBl II 1995, 671 hergeleitet werden.

    Soweit die Klägerin gegenüber einem ausschließlich mit Grundbesitz Bedachten benachteiligt wurde, indem ihr nicht in Grundvermögen bestehendes Betriebsvermögen zu Gegenwartswerten angesetzt wurde, bleibt dieser Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG folgenlos (vgl. BVerfG-Beschluß in BStBl II 1995, 671, 675, unter C. II. 3. a).

  • Drs-Bund, 31.05.1974 - BT-Drs 7/2180
    Auszug aus BFH, 25.10.1995 - II R 20/92
    Soweit Erbschaftsteuer auch auf solches Vermögen erhoben wird, das aus bereits (ertrags-) versteuertem Einkommen gebildet wurde, ist dieser Effekt vom Gesetz gewollt (vgl. Gesetzesbegründung in BTDrucks 7/2180, S. 21) und von Verfassungswegen nicht zu beanstanden.
  • FG Köln, 25.05.2016 - 7 K 291/16

    Voraussetzungen für das Vorliegen der Ersatzerbsteuer im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr.

    Entsprechendes wie zu § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG gilt auch in Bezug auf die "Sondervorschrift" des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG (siehe BFH-Urteil vom 25.10.1995 II R 20/92, BStBl II 1996, 99).

    Die Anwendung dieser Vorschrift kommt nur dann in Betracht, wenn durch den (mit der Zuwendung verfolgten) Zweck nicht eine bestimmte Person, sondern ein unbestimmter Personenkreis oder etwas Unpersönliches begünstigt werden (vgl. BFH-Urteil vom 25.10.1995 II R 20/92, BStBl II 1996, 99, m.w.N.).

  • OLG Dresden, 03.06.2004 - 10 W 1545/03

    Zur Bemessung der Entschädigungsleistungen im Rahmen eines

    Die Rechtskraft der gerichtlichen Beschlusses im Beschwerdeverfahren und die damit eingetretene Bestandskraft des ersten Sonderungsteilbescheids haben zur Folge, dass die Entschädigungsliste des ersten Sonderungsteilbescheids unwiderleglich als richtig zu vermuten ist und nicht erneut zur gerichtlichen Überprüfung gestellt werden kann (vgl. zur Rechtskraftwirkung allgemein: BGH - Urteil vom 12.05.1996 - IX ZR 67/96 - NJW 1996, 743).
  • FG Hamburg, 11.09.2009 - 3 K 242/08

    Abzugsfähigkeit der Zuwendung in den Vermögensstock einer Stiftung durch

    So gilt die Rückwirkungsfiktion des § 84 BGB weder für die Bestimmung des Entstehungszeitpunktes der Steuer und des Bewertungsstichtages im Erbschaftsteuerrecht gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c i.V.m. § 3 Abs. 2 Nr. 1 und § 11 ErbStG (BFH Urteil vom 25. Oktober 1995, II R 20/92, BStBl II 1996, 99, [...] Rn. 20) noch für den Beginn der Körperschaftsteuerbefreiung gemeinnütziger Körperschaften gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (BFH Urteil vom 17. September 2003, I R 85/02, BStBl II 2005, 149, [...] Rn. 11).
  • FG Münster, 13.02.2014 - 3 K 210/12

    Voraussetzungen einer Zweckzuwendung

    §§ 1 Abs. 1 Nr. 3, 8 ErbStG dienen damit gesetzgeberischer Intention, Besteuerungslücken in den Fällen zu schließen, in denen das einem Empfänger zugewendete Vermögen keiner dritten Person unmittelbar zu Gute kommt und damit eigentlich einer Besteuerung mangels Bereicherung entzogen wäre (vgl. Griesel in Daragan/Halacynski/Riedl, Praxiskommentar Erbschaftsteuergesetz und Bewertungsgesetz Rz. 1 zu § 8 ErbStG; BFH, Urteil vom 20.12.1957 III R 250/56 U, Bundessteuerblatt III 1958, 79 und Urteil vom 25.10.1995 II R 20/92, Bundessteuerblatt II 1996, 99 mit Hinweis auf die Gesetzesmaterialien).
  • FG Düsseldorf, 29.05.1998 - 4 K 3167/94

    Erbschaftsteuerpflicht bei Zweckzuwendung; Schenkungsversprechen auf den

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